(030) 22 45 89 97 info@wtm-aussenwerbung.de

2017 hat der Berliner Senat seine Werberechte für die Vermarktung von Litfaßsäulen, City-Light- Poster, Werbeschildern an Laternen und Uhrenwerbung ausgeschrieben. Mit großer Spannung blickten die Werbefachleute und vor allen Dingen die „alten“ Vermarkter Ende letzten Jahres auf die Entscheidungsphase.

Dezember 2017: Die Werberechte sind geregelt und teilweise neu vergeben. Die Berliner Morgenpost berichtete ausführlich:

https://www.morgenpost.de/berlin/article213053433/Der-Werbemarkt-in-Berlin-wird-neu-aufgeteilt.html

Die Mitarbeiter der Wall GmbH konnten aufatmen, die Vermarktung der City Light Poster bleibt in der Friedrichstraße. Die Werbung an Laternen ging an das Mediateam Stadtservice und blieb damit in Berlin. Die Litfaßsäulen werden von dem Stuttgarter Unternehmen Ilg übernommen. Alles erledigt – Deckel drauf? Könnte man meinen, doch der Irrsinn geht erst los. Alle bisherigen Werbeträger müssen nach dem 31.12.2018 abgebaut und von den Ausschreibungsgewinnern neu aufgebaut werden.

Doch welche Fristen existieren vertraglich zum Abbau der Säulen und Mastenschilder? Wochen und Monate verliert der regionale Werbemarkt Geld, weil Werbeverträge nicht erfüllt werden können. Bei der Lichtmastwerbung werden wir über einen vertretbaren Zeitraum sprechen können. Aber wie sieht der Prozessablauf bei den Säulen aus? WTM geht von mindestens 6 Monaten Ausfall aus. Die Umweltsenatorin Regine Günther hat sicherlich an eine prozentuale Ausfallpauschale für alle Agenturen, Druckereien, Klebefirmen und Vertriebsmitarbeiter gedacht, als sie ihre Einnahmenberechnung auf rund 440 Millionen Euro taxierte. Jetzt fehlt nur noch der druckfrische Antrag für die Betroffenen.